In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Balance folgendes für Persönlichkeits, Namensrechtsverletzungen und Diskriminierung:
19.1. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 7.16 bzw. 7.17 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden aus
(1) Persönlichkeitsoder Namensrechtsverletzungen;
(2) Anfeindung, Schikane, Belästigung sowie Benachteiligung / Diskriminierung.
Im Falle von Haftpflichtansprüchen wegen Benachteiligungen bzw. Diskriminierung beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer gemäß Ziff. 2.1 bis 2.5 versicherten Person als Dienstherr einer im Privathaushalt tätigen Person gemäß Ziff. 1.2 .
Versicherungsschutz besteht für Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Versichert sind in diesem Zusammenhang auch die Begründung oder Beendigung von Verträgen zur Beschäftigung einer Person im Privathaushalt.
19.2. Kein Versicherungsschutz besteht für
(1) Ansprüche mitversicherter Personen nach Ziff. 2.1 bis 2.5 gegen den Versicherungsnehmer;
(2) Ansprüche von Angestellten/Mitarbeitern, die der Versicherte im Rahmen einer nebenberuflichfreiberuflichen Tätigkeit gemäß Ziff. 22 oder einer sonstigen beruflichen Tätigkeit angestellt hat. Darunter fällt auch die Begründung oder Beendigung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses;
(3) Schäden, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt wurden, z. B. durch wissentliches Abweichen von Gesetzen oder Weisungen;
(4) Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.
19.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 20.000 je Versicherungsfall begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07
19.1. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 7.16 bzw. 7.17 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden aus
(1) Persönlichkeitsoder Namensrechtsverletzungen;
(2) Anfeindung, Schikane, Belästigung sowie Benachteiligung / Diskriminierung.
Im Falle von Haftpflichtansprüchen wegen Benachteiligungen bzw. Diskriminierung beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer gemäß Ziff. 2.1 bis 2.5 versicherten Person als Dienstherr einer im Privathaushalt tätigen Person gemäß Ziff. 1.2 .
Versicherungsschutz besteht für Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Versichert sind in diesem Zusammenhang auch die Begründung oder Beendigung von Verträgen zur Beschäftigung einer Person im Privathaushalt.
19.2. Kein Versicherungsschutz besteht für
(1) Ansprüche mitversicherter Personen nach Ziff. 2.1 bis 2.5 gegen den Versicherungsnehmer;
(2) Ansprüche von Angestellten/Mitarbeitern, die der Versicherte im Rahmen einer nebenberuflichfreiberuflichen Tätigkeit gemäß Ziff. 22 oder einer sonstigen beruflichen Tätigkeit angestellt hat. Darunter fällt auch die Begründung oder Beendigung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses;
(3) Schäden, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt wurden, z. B. durch wissentliches Abweichen von Gesetzen oder Weisungen;
(4) Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.
19.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 20.000 je Versicherungsfall begrenzt.
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