In der Privathaftpflicht Balance der Janitos Versicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sowie wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Benachteiligung und Diskriminierung eingeschlossen – mit klar definierten Ausschlüssen und einer Höchstleistung von 20.000 EUR je Versicherungsfall.
Eingeschlossene Haftpflichtansprüche (19.1.):
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 7.16 bzw. 7.17 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden aus:
- Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen;
- Anfeindung, Schikane, Belästigung sowie Benachteiligung / Diskriminierung.
Im Falle von Haftpflichtansprüchen wegen Benachteiligungen bzw. Diskriminierung beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer gemäß Ziff. 2.1 bis 2.5 versicherten Person als Dienstherr einer im Privathaushalt tätigen Person gemäß Ziff. 1.2.
Versicherungsschutz besteht für Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Versichert sind in diesem Zusammenhang auch die Begründung oder Beendigung von Verträgen zur Beschäftigung einer Person im Privathaushalt.
Kein Versicherungsschutz besteht für (19.2.):
- Ansprüche mitversicherter Personen nach Ziff. 2.1 bis 2.5 gegen den Versicherungsnehmer;
- Ansprüche von Angestellten/Mitarbeitern, die der Versicherte im Rahmen einer nebenberuflich-freiberuflichen Tätigkeit gemäß Ziff. 22 oder einer sonstigen beruflichen Tätigkeit angestellt hat. Darunter fällt auch die Begründung oder Beendigung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses;
- Schäden, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt wurden, z. B. durch wissentliches Abweichen von Gesetzen oder Weisungen;
- Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.
Höchstleistung (19.3.):
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 20.000 je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt bestimmte Schäden ab, die nicht durch klassische Sach- oder Personenschäden entstehen, sondern etwa durch Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten oder durch Diskriminierung. Beim Thema Diskriminierung greift der Schutz allerdings nur in Ihrer Rolle als Dienstherr einer im Privathaushalt tätigen Person. Für bestimmte Konstellationen – etwa Ansprüche mitversicherter Personen, berufliche Beschäftigungsverhältnisse oder vorsätzliches Fehlverhalten – besteht kein Schutz. Zudem gilt eine feste Obergrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen abgedeckt?
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen sowie aus Anfeindung, Schikane, Belästigung und Benachteiligung / Diskriminierung.
In welchem Umfang ist Diskriminierung versichert?
Bei Benachteiligung bzw. Diskriminierung beschränkt sich der Schutz auf die Eigenschaft als Dienstherr einer im Privathaushalt tätigen Person. Versichert sind Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität – einschließlich der Begründung oder Beendigung von Verträgen zur Beschäftigung einer Person im Privathaushalt.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht für Ansprüche mitversicherter Personen nach Ziff. 2.1 bis 2.5 gegen den Versicherungsnehmer, für Ansprüche von Angestellten/Mitarbeitern aus einer nebenberuflich-freiberuflichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit, für Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung sowie für Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 20.000 je Versicherungsfall begrenzt.