In der privaten Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Privathaftpflicht Balance Mietsachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen sowie an beweglichen Sachen eingeschlossen – mit einer Höchstersatzleistung von EUR 50.000 je Schadenereignis und Versicherungsjahr sowie einem Selbstbehalt von EUR 100. Welche Schäden abgedeckt und welche ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.
6.1. Schäden an unbeweglichen Sachen
6.1.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.1.2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- (1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- (2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind;
- (3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- (4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.2. Schäden an beweglichen Sachen
6.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen geliehener, gemieteter, gepachteter oder geleaster beweglicher Sachen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 50.000. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
6.2.2. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen von Inventar und Einrichtungsgegenständen in Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften (auch Schiffskabinen und Schlafwagen) einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 50.000. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
6.2.3. Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch:
- (1) Schäden an Sachen, die dem Versicherten für mehr als drei Monate überlassen wurden,
- (2) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen. Versichert sind jedoch Lehrmittel oder sonstige bewegliche Sachen, die dem Versicherten im Rahmen einer versicherten Ausbildung oder einer Tätigkeit gemäß Ziff. 8 geliehen oder zur Verfügung gestellt werden,
- (3) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- (4) Schäden durch das Abhandenkommen von Geld, Urkunden, Schmuck und Wertpapieren,
- (5) Schäden an Kraftfahrzeugen, Anhängern, sonstigen motorisierten Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Segelbooten über 20 qm Segelfläche.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie etwas mieten, leihen, pachten oder leasen und dabei versehentlich beschädigen, kann die private Haftpflichtversicherung einspringen. Das gilt sowohl für Räume und Gebäude, die Sie privat nutzen, als auch für bewegliche Gegenstände – etwa Inventar in einer Ferienunterkunft. Für die beweglichen Sachen gibt es eine festgelegte Höchstersatzleistung und einen Selbstbehalt, und bestimmte Schäden sind ausdrücklich ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer gemieteten Wohnung mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Schäden an beweglichen Sachen?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 50.000. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Sind Glasschäden an gemieteten Räumen versichert?
Nein. Glasschäden sind ausgeschlossen, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Ist beschädigtes Inventar in einer Ferienwohnung abgedeckt?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen von Inventar und Einrichtungsgegenständen in Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften (auch Schiffskabinen und Schlafwagen) einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß versichert?
Nein. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind sowohl bei unbeweglichen als auch bei beweglichen Sachen ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2018.07