Wer bei der Janitos Versicherung die Private Haftpflichtversicherung im Tarif Privathaftpflicht Balance abgeschlossen hat, ist auch bei Betriebspraktika, fachpraktischem Unterricht und Ferienjobs von Schülern und Studenten geschützt – inklusive Schäden an geliehenen Lehrmitteln, Gebäuden und Einrichtungen.
8.1. Teilnahme an Praktika, fachpraktischem Unterricht und Ferienjobs:
Mitversichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung/des Studiums an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität (z. B. Laborarbeiten). Gleiches gilt für Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs.
8.2. Schäden an geliehenen oder zur Verfügung gestellten Sachen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen folgender Schäden, sofern die Sachen dem Versicherten im Rahmen der gemäß Ziff. 8.1 versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden:
- Schäden an Gebäuden und Einrichtungen
- Schäden an Lehrmitteln oder sonstigen beweglichen Sachen
Der Umfang, die Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6.
8.3. Vorrang eines anderen Haftpflichtversicherungsvertrags:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Absolvieren Schüler oder Studenten ein Betriebspraktikum, nehmen sie am fachpraktischen Unterricht teil oder gehen einem Ferienjob nach, greift der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Er umfasst auch Schäden an Dingen, die man dabei ausgeliehen oder gestellt bekommen hat – etwa Lehrmittel, Gebäude oder Einrichtungen. Besteht für die Tätigkeit bereits eine andere Haftpflichtversicherung, geht diese vor.
Häufige Fragen
Sind Betriebspraktika und fachpraktischer Unterricht mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung oder des Studiums an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität, zum Beispiel bei Laborarbeiten.
Gilt der Schutz auch bei einem Ferienjob?
Ja. Auch Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs sind mitversichert.
Sind Schäden an geliehenen Sachen abgedeckt?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen sowie an Lehrmitteln oder sonstigen beweglichen Sachen, die dem Versicherten im Rahmen der versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden.
Was gilt, wenn eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, zum Beispiel einer Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Wonach richten sich Umfang und Höchstersatzleistung?
Der Umfang, die Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6.