Für den Verlust privater und beruflicher Schlüssel greift in der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ein besonderer Schutz: Übernommen werden die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen – bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall bei 100 Euro Selbstbehalt.
14.1. Verlust privater Schlüssel
14.1.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für:
- (1) Haus- und Wohnungstür (inkl. Garagen, Keller- und Nebenräume) zur Mietwohnung, auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
- (2) fremde Räumlichkeiten,
- (3) fremde Möbel und Tresore,
- (4) fremde bewegliche Sachen,
- (5) die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit gemäß Ziff. 20,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Sofern notwendig und mit dem Versicherer abgesprochen, werden Bewachungskosten für Privatrisiken auch länger als 14 Tage übernommen.
Bei Sondereigentümern sind auch Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mitversichert, die wegen des Verlusts von Schlüsseln der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen die Versicherten erhoben werden. In diesen Fällen erstreckt sich die Ersatzpflicht nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers bzw. Mitversicherten am Gemeinschaftseigentum. Ausgeschlossen bleiben jedoch die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden).
14.1.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche:
- aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
- aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge.
14.1.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 100.000 je Versicherungsfall begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
14.2. Verlust beruflicher Schlüssel
14.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für:
- (1) fremde Räumlichkeiten, auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
- (2) fremde Möbel und Tresore,
- (3) fremde bewegliche Sachen,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Codekarte festgestellt wurde.
14.2.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche:
- aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
- aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge,
- der Verlust von Schlüsseln gemäß Ziff. 14.2.1, deren Verwahrung Gegenstand der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit eines Versicherten ist oder war (z. B. Hausverwaltung, Objektschutz oder Hausmeisterdienste),
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Versicherten oder dessen Arbeitgeber oder Dienstherren von Kunden oder sonstigen Dritten zur Durchführung der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit überlassen wurden (z. B. Pflege-, Zustell- oder Abfallentsorgungsdienste).
14.2.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 100.000 je Versicherungsfall begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen fremden oder anvertrauten Schlüssel verliert, muss unter Umständen für den Austausch von Schlössern oder einer ganzen Schließanlage aufkommen. Dieser Schutz greift sowohl bei privat als auch beruflich anvertrauten Schlüsseln und übernimmt die Kosten für neue Schlösser, ein vorübergehendes Notschloss und eine Bewachung des Objekts. Bei beruflichen Schlüsseln gelten allerdings zusätzliche Ausschlüsse – etwa wenn die Verwahrung der Schlüssel zum eigentlichen Job gehört. Ein kleiner Selbstbehalt bleibt in beiden Fällen bei Ihnen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe ist der Schlüsselverlust versichert?
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 100.000 je Versicherungsfall begrenzt – sowohl beim Verlust privater als auch beruflicher Schlüssel. Vom Versicherungsnehmer werden je Schadenereignis EUR 100 selbst getragen.
Welche Kosten werden beim Schlüsselverlust übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie ein Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts. Bei privaten Schlüsseln können Bewachungskosten nach Absprache mit dem Versicherer auch länger als 14 Tage übernommen werden.
Sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes mitversichert?
Nein. Haftungsansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs) bleiben ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge.
Gilt der Schutz auch für beruflich anvertraute Schlüssel?
Ja, der Verlust beruflicher Schlüssel für fremde Räumlichkeiten, Möbel, Tresore und bewegliche Sachen ist eingeschlossen. Ausgeschlossen ist jedoch der Verlust von Schlüsseln, deren Verwahrung Gegenstand der beruflichen Tätigkeit ist (z. B. Hausverwaltung, Objektschutz, Hausmeisterdienste) oder die von Kunden bzw. Dritten zur Durchführung der Tätigkeit überlassen wurden (z. B. Pflege-, Zustell- oder Abfallentsorgungsdienste).
Sind Schlüssel für eine zentrale Schließanlage abgedeckt?
Ja. Bei privaten Schlüsseln sind auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage der Mietwohnung eingeschlossen, ebenso bei beruflichen Schlüsseln für fremde Räumlichkeiten. Bei Sondereigentümern sind zudem Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mitversichert, wobei der eigene Miteigentumsanteil und die Kosten für Schlösser im Sondereigentum ausgenommen bleiben.
Dokumentversion: 2018.07