In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Balance folgendes für Schlüsselverlustrisiko:
14.1. Verlust privater Schlüssel
14.1.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für
(1) Hausund Wohnungstür (inkl. Garagen, Kellerund Nebenräume) zur Mietwohnung auch General/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
(2) fremde Räumlichkeiten,
(3) fremde Möbel und Tresore,
(4) fremde bewegliche Sachen,
(5) die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit gemäß Ziff. 20 ,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Sofern notwendig und mit dem Versicherer abgesprochen, werden Bewachungskosten für Privatrisiken auch länger als 14 Tage übernommen.
Bei Sondereigentümern sind auch Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mitversichert, die wegen des Verlusts von Schlüsseln der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen die Versicherten erhoben werden. In diesen Fällen erstreckt sich die Ersatzpflicht nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers bzw. Mitversicherten am Gemeinschaftseigentum. Ausgeschlossen bleiben jedoch die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden).
14.1.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche
* aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
* aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land, Luftund Wasserfahrzeuge.
14.1.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 100.000 je Versicherungsfall begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
14.2. Verlust beruflicher Schlüssel
14.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für
(1) fremde Räumlichkeiten auch General/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
(2) fremde Möbel und Tresore,
(3) fremde bewegliche Sachen,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Codekarte festgestellt wurde.
14.2.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche
* aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
* aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land, Luftund Wasserfahrzeuge,
* der Verlust von Schlüsseln gemäß Ziff. 14.2.1, deren Verwahrung Gegenstand der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit eines Versicherten ist oder war (z. B. Hausverwaltung, Objektschutz oder Hausmeisterdienste),
* der Verlust von Schlüsseln, die dem Versicherten oder dessen Arbeitgeber oder Dienstherren von Kunden oder sonstigen Dritten zur Durchführung der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit überlassen wurden (z. B. Pflege, Zustelloder Abfallentsorgungsdienste).
14.2.3.
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 100.000 je Versicherungsfall begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Dokumentversion: 2018.07
14.1. Verlust privater Schlüssel
14.1.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für
(1) Hausund Wohnungstür (inkl. Garagen, Kellerund Nebenräume) zur Mietwohnung auch General/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
(2) fremde Räumlichkeiten,
(3) fremde Möbel und Tresore,
(4) fremde bewegliche Sachen,
(5) die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit gemäß Ziff. 20 ,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Sofern notwendig und mit dem Versicherer abgesprochen, werden Bewachungskosten für Privatrisiken auch länger als 14 Tage übernommen.
Bei Sondereigentümern sind auch Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mitversichert, die wegen des Verlusts von Schlüsseln der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen die Versicherten erhoben werden. In diesen Fällen erstreckt sich die Ersatzpflicht nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers bzw. Mitversicherten am Gemeinschaftseigentum. Ausgeschlossen bleiben jedoch die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden).
14.1.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche
* aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
* aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land, Luftund Wasserfahrzeuge.
14.1.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 100.000 je Versicherungsfall begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
14.2. Verlust beruflicher Schlüssel
14.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für
(1) fremde Räumlichkeiten auch General/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
(2) fremde Möbel und Tresore,
(3) fremde bewegliche Sachen,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Codekarte festgestellt wurde.
14.2.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche
* aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
* aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land, Luftund Wasserfahrzeuge,
* der Verlust von Schlüsseln gemäß Ziff. 14.2.1, deren Verwahrung Gegenstand der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit eines Versicherten ist oder war (z. B. Hausverwaltung, Objektschutz oder Hausmeisterdienste),
* der Verlust von Schlüsseln, die dem Versicherten oder dessen Arbeitgeber oder Dienstherren von Kunden oder sonstigen Dritten zur Durchführung der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit überlassen wurden (z. B. Pflege, Zustelloder Abfallentsorgungsdienste).
14.2.3.
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 100.000 je Versicherungsfall begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Dokumentversion: 2018.07