In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Balance folgendes für Tätigkeit als vormundschaftlicher Betreuer:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR
6.000 übersteigt.
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Dokumentversion: 2018.07
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR
6.000 übersteigt.
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Dokumentversion: 2018.07