Die Janitos Versicherung sichert in der Private Haftpflichtversicherung mit der Versehensklausel den Fortbestand des Versicherungsschutzes, wenn eine Anzeige oder Obliegenheit aus reinem Versehen unterblieben ist – vorausgesetzt, das Versäumnis wird nachgewiesen und unverzüglich nachgeholt.
In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Balance folgendes für die Versehensklausel:
Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige, gibt er die Anzeige fahrlässig unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und
- es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird.
Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer den Zuschlagsbeitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist.
Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die vorstehende Versehensklausel nicht berührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versehensklausel schützt Sie davor, den Versicherungsschutz zu verlieren, wenn Sie eine Meldung oder eine andere Pflicht versehentlich vergessen haben. Können Sie belegen, dass es sich um ein reines Versehen handelt, und holen Sie das Versäumte sofort nach dem Erkennen nach, bleibt der Schutz erhalten. Wird durch den gemeldeten Umstand ein Zuschlagsbeitrag fällig, ist dieser ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem der Umstand eingetreten ist. Gesetzliche Verjährungsfristen und ein vereinbartes Kündigungsrecht bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Anzeige versehentlich vergesse?
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und Sie es nach dem Erkennen unverzüglich nachholen.
Für welche Versäumnisse gilt die Versehensklausel?
Sie gilt, wenn eine obliegende Anzeige unterlassen wird, die Anzeige fahrlässig unrichtig abgegeben wird oder eine sonstige Obliegenheit fahrlässig nicht erfüllt wird.
Muss ich einen Zuschlagsbeitrag nachzahlen?
Betrifft die Anzeige einen Umstand, für den ein Zuschlagsbeitrag zu entrichten ist, zahlen Sie diesen ab dem Zeitpunkt, an dem der Umstand eingetreten ist.
Beeinflusst die Versehensklausel Verjährungsfristen oder Kündigungsrechte?
Nein. Die in § 195 BGB festgelegte Verjährungsfrist sowie ein vereinbartes Kündigungsrecht werden durch die Versehensklausel nicht berührt.