Wer über die Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht Balance eine private Haftpflichtversicherung abschließt, genießt Schutz für eine selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von 6.000 EUR – auch bei Arbeitslosigkeit, Schule, Studium oder als Hausfrau bzw. Hausmann. Welche Tätigkeiten ausgeschlossen sind und wann der Schutz entfällt, erfahren Sie hier.
Versicherter Umfang:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von EUR 6.000.
Mitversichert sind hierbei auch Tätigkeiten in folgenden Situationen:
- bei vorliegender Arbeitslosigkeit
- während der Schulausbildung oder des Studiums
- als Hausfrau oder Hausmann
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der jährliche Gesamtjahresumsatz aus dieser Tätigkeit EUR 6.000 übersteigt.
Nicht versichert sind:
- handwerkliche Tätigkeiten
- medizinisch/heilende Tätigkeiten
- planende/bauleitende Tätigkeiten
- wenn Angestellte beschäftigt werden
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Üben Sie neben Ihrem Hauptleben eine kleine selbstständige Nebentätigkeit aus, sind Sie über diesen Tarif abgesichert – solange der Jahresumsatz die genannte Grenze nicht überschreitet. Der Schutz gilt auch dann, wenn Sie arbeitslos sind, zur Schule gehen, studieren oder den Haushalt führen. Bestimmte Tätigkeitsarten sowie das Beschäftigen von Angestellten sind jedoch ausgenommen, und ein bestehender anderer Haftpflichtvertrag hat Vorrang.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Umsatz ist meine nebenberufliche Tätigkeit versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von EUR 6.000.
Was passiert, wenn ich mehr als 6.000 EUR Jahresumsatz erziele?
Übersteigt der jährliche Gesamtjahresumsatz aus dieser Tätigkeit EUR 6.000, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Gilt der Schutz auch, wenn ich arbeitslos bin oder studiere?
Ja. Mitversichert sind Tätigkeiten bei vorliegender Arbeitslosigkeit, während der Schulausbildung oder des Studiums sowie als Hausfrau oder Hausmann.
Welche Tätigkeiten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind handwerkliche, medizinisch/heilende und planende/bauleitende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, bei denen Angestellte beschäftigt werden.
Was gilt, wenn ich bereits eine andere Haftpflichtversicherung habe?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.