In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Balance folgendes für Nebenberuflichfreiberufliche Tätigkeit:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von EUR 6.000.
Mitversichert sind hierbei auch Tätigkeiten bei vorliegender Arbeitslosigkeit, während der Schulausbildung oder des Studiums, als Hausfrau oder
mann
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der jährliche Gesamtjahresumsatz aus dieser Tätigkeit EUR 6.000 übersteigt.
Nicht versichert sind handwerkliche, medizinisch/heilende und planende/bauleitende Tätigkeiten oder wenn Angestellte beschäftigt werden.
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Dokumentversion: 2018.07
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von EUR 6.000.
Mitversichert sind hierbei auch Tätigkeiten bei vorliegender Arbeitslosigkeit, während der Schulausbildung oder des Studiums, als Hausfrau oder
mann
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der jährliche Gesamtjahresumsatz aus dieser Tätigkeit EUR 6.000 übersteigt.
Nicht versichert sind handwerkliche, medizinisch/heilende und planende/bauleitende Tätigkeiten oder wenn Angestellte beschäftigt werden.
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Dokumentversion: 2018.07