Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sichert im Tarif Privathaftpflicht Balance eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen zu: Weichen die Vertragsbedingungen zum Nachteil ab, wird auf Wunsch nach den GDV-Empfehlungen reguliert. Zusätzlich gelten Mindeststandards des Arbeitskreises „Beratungsprozesse" und eine klare Regelung beim Versichererwechsel.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen:
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) oder Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Darüber hinaus garantiert die Janitos Versicherung AG, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse" in der Version vom 24.08.2015 voll erfüllen.
Regelung bei einem Versichererwechsel:
Tritt nach einem Wechsel des Versicherers der Privathaftpflichtversicherung ein Schadenereignis ein, dessen genauen Zeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Versicherungsschein) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Sollten die Bedingungen des Tarifs an einer Stelle schlechter sein als die vom GDV empfohlenen Musterbedingungen, können Sie verlangen, dass Ihr Schaden trotzdem nach den besseren GDV-Bedingungen reguliert wird. Zusätzlich werden anerkannte Mindeststandards eingehalten. Wenn Sie zu Janitos gewechselt sind und ein Schaden auftritt, dessen genauer Zeitpunkt nicht feststellbar ist, übernimmt Janitos die Regulierung, sofern die Schadenmeldung in die Laufzeit des Janitos-Vertrags fällt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Vertragsbedingungen schlechter sind als die GDV-Musterbedingungen?
Weichen die zugrunde liegenden Bedingungen (AHB oder Besondere Bedingungen zur Privathaftpflicht) zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom GDV empfohlenen Bedingungen ab, reguliert der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen GDV-Bedingungen.
Welche Mindeststandards garantiert die Janitos Versicherung?
Die Janitos Versicherung AG garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse" in der Version vom 24.08.2015 voll erfüllen.
Was gilt bei einem Schaden, dessen Zeitpunkt nach einem Versichererwechsel nicht bestimmbar ist?
Kann der genaue Zeitpunkt des Schadenereignisses auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden, tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Versicherungsschein) der Janitos Versicherung AG fällt.
Was passiert, wenn der Schaden bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde?
Stellt sich heraus, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Dokumentversion: 2018.07