In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Balance folgendes für Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen:
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) oder Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung () zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Darüber hinaus garantiert die Janitos Versicherung AG, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises
„Beratungsprozesse“ in der Version vom 24.08.2015 voll erfüllen. Insbesondere gilt folgende Regelung bei einem Versichererwechsel:
Tritt nach einem Wechsel des Versicherers der Privathaftpflichtversicherung ein Schadenereignis ein, dessen genauen Zeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Versicherungsschein) der Janitos Versicherung AG fällt. Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Dokumentversion: 2018.07
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) oder Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung () zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Darüber hinaus garantiert die Janitos Versicherung AG, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises
„Beratungsprozesse“ in der Version vom 24.08.2015 voll erfüllen. Insbesondere gilt folgende Regelung bei einem Versichererwechsel:
Tritt nach einem Wechsel des Versicherers der Privathaftpflichtversicherung ein Schadenereignis ein, dessen genauen Zeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Versicherungsschein) der Janitos Versicherung AG fällt. Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Dokumentversion: 2018.07