In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Balance folgendes für Schäden durch strafbare Handlungen:
Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Beleidigungen, Betrug, Mobbing, Datendiebstahl) sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen, sobald Kenntnis von der Strafbarkeit besteht.
(3) Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
27.13. Anzeigen und Willenserklärungen
AXA Assistance Deutschland GmbH ist von dem Versicherer zur Entgegennahme und zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt.
Besondere Vertragsformen (Tarifgruppen)
Falls vereinbart und im Versicherungsschein/Nachtrag dokumentiert, gilt folgendes:
I Zusätzliche Vereinbarung zur SinglePrivathaftpflichtversicherung
In Abänderung zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für
* den Versicherungsnehmer;
* im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen gemäß Ziff. 2.6 . In Abweichung zu Ziff. 2.6 sind jedoch nur Personen versichert, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer oder Wohnung, Haus oder Garten betreuen oder den Streudienst versehen;
* Personen, die dem Versicherungsnehmer bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten gemäß Ziff. 2.7 .
Folgende Ziffern der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung finden im Tarif Single keine Anwendung:
* Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers gemäß Ziff. 2.1 ;
* Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.2;
* Kinder gemäß Ziff. 2.3;
* Eltern, Enkelkinder und behinderte Kinder gemäß Ziff. 2.4 ;
* Kinder, Eltern und Enkelkinder des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.5 .
II Zusätzliche Vereinbarung zur PartnerPrivathaftpflichtversicherung
In Abänderung zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für
* den Versicherungsnehmer;
* den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers gemäß Ziff. 2.1 ;
* den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.2 ;
* im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen gemäß Ziff. 2.6 ;
* Personen, die dem Versicherungsnehmer bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten gemäß Ziff. 2.7 .
Folgende Ziffern der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung finden im Tarif Partner keine Anwendung:
* Kinder gemäß Ziff. 2.3 ;
* Eltern, Enkelkinder und behinderte Kinder gemäß Ziff. 2.4 ;
* Kinder, Eltern und Enkelkinder des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.5 .
Dokumentversion: 2018.07