Bei der Janitos Versicherung müssen Schäden durch strafbare Handlungen wie Beleidigung, Betrug, Mobbing oder Datendiebstahl in der Private Haftpflichtversicherung unverzüglich der Polizei angezeigt werden. Wer diese Obliegenheit verletzt, riskiert Leistungsfreiheit oder Kündigung. Ergänzend gelten besondere Vertragsformen für Single- und Partner-Tarife.
Schäden durch strafbare Handlungen:
Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Beleidigungen, Betrug, Mobbing, Datendiebstahl) sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen, sobald Kenntnis von der Strafbarkeit besteht.
(3) Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen:
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
27.13. Anzeigen und Willenserklärungen:
AXA Assistance Deutschland GmbH ist von dem Versicherer zur Entgegennahme und zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt.
Besondere Vertragsformen (Tarifgruppen):
Falls vereinbart und im Versicherungsschein/Nachtrag dokumentiert, gilt folgendes:
I Zusätzliche Vereinbarung zur SinglePrivathaftpflichtversicherung:
In Abänderung zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für
- den Versicherungsnehmer;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen gemäß Ziff. 2.6. In Abweichung zu Ziff. 2.6 sind jedoch nur Personen versichert, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer oder Wohnung, Haus oder Garten betreuen oder den Streudienst versehen;
- Personen, die dem Versicherungsnehmer bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten gemäß Ziff. 2.7.
Folgende Ziffern der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung finden im Tarif Single keine Anwendung:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers gemäß Ziff. 2.1;
- Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.2;
- Kinder gemäß Ziff. 2.3;
- Eltern, Enkelkinder und behinderte Kinder gemäß Ziff. 2.4;
- Kinder, Eltern und Enkelkinder des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.5.
II Zusätzliche Vereinbarung zur PartnerPrivathaftpflichtversicherung:
In Abänderung zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für
- den Versicherungsnehmer;
- den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers gemäß Ziff. 2.1;
- den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.2;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen gemäß Ziff. 2.6;
- Personen, die dem Versicherungsnehmer bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten gemäß Ziff. 2.7.
Folgende Ziffern der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur FamilienPrivathaftpflichtversicherung finden im Tarif Partner keine Anwendung:
- Kinder gemäß Ziff. 2.3;
- Eltern, Enkelkinder und behinderte Kinder gemäß Ziff. 2.4;
- Kinder, Eltern und Enkelkinder des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß Ziff. 2.5.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen durch eine strafbare Handlung wie Beleidigung, Betrug, Mobbing oder Datendiebstahl ein Schaden entsteht, sollten Sie diesen umgehend bei der Polizei melden, sobald Sie von der Strafbarkeit wissen. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Für Single- und Partner-Tarife gelten zusätzlich eigene Regelungen dazu, welche Personen mitversichert sind.
Häufige Fragen
Was zählt zu Schäden durch strafbare Handlungen?
Dazu gehören zum Beispiel Beleidigungen, Betrug, Mobbing und Datendiebstahl.
Wann muss ich einen solchen Schaden melden?
Der Schaden ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen, sobald Kenntnis von der Strafbarkeit besteht.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Wer ist im Single-Tarif versichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer, im Haushalt beschäftigte Personen gemäß Ziff. 2.6 in eingeschränktem Umfang sowie Personen, die bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten gemäß Ziff. 2.7.
Wer nimmt Willenserklärungen entgegen?
Die AXA Assistance Deutschland GmbH ist vom Versicherer zur Entgegennahme und zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt.