Wer im europäischen Ausland nach einem Haftpflichtfall auf behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, erhält von der Janitos Versicherung in der Private Haftpflichtversicherung (Tarif Privathaftpflicht Balance) einen Vorschuss von bis zu EUR 150.000 – mit klaren Regeln zur Anrechnung und Rückzahlung.
Kautionsstellung im europäischen Ausland:
Hat der Versicherungsnehmer durch behördliche Anordnung bei einem Versicherungsfall im europäischen Ausland eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von EUR 150.000 zur Verfügung.
Anrechnung und Rückzahlung:
- Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
- Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
- Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es im europäischen Ausland zu einem Haftpflichtfall und eine Behörde verlangt eine Kaution, muss man dieses Geld nicht selbst aufbringen. Der Versicherer streckt den nötigen Betrag bis zu einer festgelegten Höhe vor. Dieser Vorschuss wird später mit einer fälligen Schadenersatzzahlung verrechnet. Bleibt ein Rest übrig oder wird die Kaution für nicht abgedeckte Zwecke verwendet, ist dieser Teil zurückzuzahlen. Diese Darstellung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird die Kaution gestellt?
Der Versicherer stellt den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von EUR 150.000 zur Verfügung.
Wo gilt die Kautionsstellung?
Sie gilt bei einem Versicherungsfall im europäischen Ausland, wenn durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen ist.
Wird die Kaution mit dem Schadenersatz verrechnet?
Ja. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Wann muss der Versicherungsnehmer Geld zurückzahlen?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.