Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung schließt im Tarif Privathaftpflicht Balance die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch häusliche Abwässer ein – auch bei einem Rückstau des Straßenkanals. Mitversichert sind zudem Haftpflichtansprüche aus dem Betreiben einer privat genutzten Abwassergrube ohne Einleitung von Abwässern in ein Gewässer.
Im Tarif Privathaftpflicht Balance gilt für Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Rückstau des Straßenkanals folgendes:
- Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch häusliche Abwässer (auch bei einem Rückstau des Straßenkanals).
- Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Betreiben einer privat genutzten Abwassergrube ohne Einleitung von Abwässern in ein Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Verursachen häusliche Abwässer bei anderen einen Schaden, ist der Versicherungsschutz für die daraus entstehenden gesetzlichen Haftpflichtansprüche vorhanden – und zwar auch dann, wenn der Grund ein Rückstau aus dem Straßenkanal ist. Auch der Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube ist abgedeckt, sofern keine Abwässer in ein Gewässer eingeleitet werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch häusliche Abwässer mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch häusliche Abwässer.
Gilt der Schutz auch bei einem Rückstau des Straßenkanals?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch häusliche Abwässer ist auch bei einem Rückstau des Straßenkanals eingeschlossen.
Ist eine privat genutzte Abwassergrube abgedeckt?
Ja. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Betreiben einer privat genutzten Abwassergrube ohne Einleitung von Abwässern in ein Gewässer.
Gilt der Schutz für die Abwassergrube auch bei Einleitung in ein Gewässer?
Die Mitversicherung gilt für das Betreiben einer privat genutzten Abwassergrube ohne Einleitung von Abwässern in ein Gewässer.
Dokumentversion: 2018.07