In der Privathaftpflicht Balance der Janitos Versicherung darf der Versicherer die Tarife der Privaten Haftpflichtversicherung an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, sobald eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt. So bleibt das vereinbarte Verhältnis von Leistung und Prämie erhalten – mit Weitergabe von Absenkungen und einem Kündigungsrecht bei Erhöhungen.
24.1. Berechtigung zur Anpassung:
Abweichend von Ziff. 15 AHB ist der Versicherer berechtigt, seine Tarife für die Privathaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen.
Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
24.2. Voraussetzung und Richtung der Anpassung:
Sofern sich eine Anpassung nach Ziff. 24.1 ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Voraussetzung ist, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt.
Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
24.3. Zeitpunkt des Wirksamwerdens:
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziff. 24.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
24.4. Mitteilung und Kündigungsrecht:
Die sich aus einer Anpassung nach Ziff. 24.1 ergebende Prämienerhöhung wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Prämie an die Entwicklung von Schäden und Kosten anpassen, damit Beitrag und Leistung im vereinbarten Verhältnis bleiben. Eine Anpassung ist nur möglich, wenn die Abweichung mindestens 3 Prozent beträgt – sie kann nach oben oder nach unten gehen. Wird der Beitrag gesenkt, geben Sie diesen Vorteil weiter. Steht eine Erhöhung an, werden Sie rechtzeitig vorher informiert und können den Vertrag kündigen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab welcher Abweichung darf die Prämie angepasst werden?
Eine Anpassung ist nur möglich, wenn eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt.
Kann die Prämie auch gesenkt werden?
Ja. Eine Anpassung kann eine Verminderung oder eine Erhöhung sein. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
Wann wird eine Anpassung wirksam?
Die Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Bei Ratenzahlung der Jahresprämie gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Werde ich über eine Prämienerhöhung informiert?
Ja. Der Versicherer teilt eine Prämienerhöhung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit.
Kann ich bei einer Erhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung kündigen, frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Dokumentversion: 2018.07