Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht Balance abgesichert – etwa bei sozialem Engagement in Pflege, Vereinen, Parteien oder Sportgruppen. Erfahren Sie, welche Tätigkeiten mitversichert sind und welche Ehrenämter ausgeschlossen bleiben.
20.1. Versicherte Tätigkeiten:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Hierunter fällt zum Beispiel die Mitarbeit:
- (1) in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit;
- (2) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
- (3) bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
20.2. Vorrang anderer Versicherungen:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
20.3. Nicht versicherte Tätigkeiten:
Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von:
- (1) verantwortlichen Tätigkeiten in Vereinen oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen;
- (2) öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämter wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;
- (3) wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter wie z. B. als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach §40 SGB IV, beruflicher Betreuer nach §1897 (6) BGB.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich unentgeltlich für andere einsetzen – etwa in der Pflege, in einem Verein, einer Partei oder einer Sportgruppe – sind Sie über diesen Tarif abgesichert, falls Sie dabei jemandem einen Schaden zufügen. Besteht für dieselbe Tätigkeit bereits ein anderer Haftpflichtschutz, geht dieser vor. Bestimmte verantwortliche oder amtliche Ehrenämter fallen jedoch nicht unter diesen Schutz.
Häufige Fragen
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, zum Beispiel die Mitarbeit in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden sowie bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Was passiert, wenn bereits eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, zum Beispiel einer Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Sind öffentliche oder hoheitliche Ehrenämter versichert?
Nein. Nicht versichert sind Gefahren aus öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern oder Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr.
Gilt der Schutz auch für verantwortliche Tätigkeiten in Vereinen?
Nein. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von verantwortlichen Tätigkeiten in Vereinen oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen.
Sind Ehrenämter mit beruflichem Charakter abgesichert?
Nein. Nicht versichert sind wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter wie z. B. als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach §40 SGB IV oder beruflicher Betreuer nach §1897 (6) BGB.
Dokumentversion: 2018.07