Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung schließt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sowie wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung und Diskriminierung ein. Erfahren Sie, für welche Rollen als Dienstherr oder Vermieter der Schutz gilt und welche Fälle ausgeschlossen bleiben.
19.1. Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 7.16 bzw. 7.17 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden aus:
- (1) Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen;
- (2) Anfeindung, Schikane, Belästigung sowie Benachteiligung / Diskriminierung.
Im Falle von Haftpflichtansprüchen wegen Benachteiligungen bzw. Diskriminierung beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer gemäß Ziff. 2.1 bis 2.5 versicherten Person als:
- Dienstherr einer im Privathaushalt tätigen Person gemäß Ziff. 1.2;
- Vermieter gemäß Ziff. 1.4.
Versicherungsschutz besteht für Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Versichert sind in diesem Zusammenhang auch die Begründung oder Beendigung von Verträgen zur Beschäftigung einer Person im Privathaushalt oder von Mietverträgen.
19.2. Kein Versicherungsschutz besteht für:
- (1) Ansprüche mitversicherter Personen nach Ziff. 2.1 bis 2.5 gegen den Versicherungsnehmer;
- (2) Ansprüche von Angestellten/Mitarbeitern, die der Versicherte im Rahmen einer nebenberuflich-freiberuflichen Tätigkeit gemäß Ziff. 26 oder einer sonstigen beruflichen Tätigkeit angestellt hat. Darunter fällt auch die Begründung oder Beendigung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses;
- (3) Schäden, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt wurden, z. B. durch wissentliches Abweichen von Gesetzen oder Weisungen;
- (4) Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den Schutz der Privathaftpflicht um Ansprüche, die sonst nach den AHB ausgeschlossen wären: etwa wenn jemandem eine Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten oder eine Diskriminierung vorgeworfen wird. Der Diskriminierungsschutz greift dabei nur in bestimmten Rollen – etwa als Dienstherr einer Haushaltshilfe oder als Vermieter. Für einige Konstellationen, zum Beispiel im beruflichen Umfeld oder bei wissentlichen Pflichtverletzungen, besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen sowie aus Anfeindung, Schikane, Belästigung und Benachteiligung / Diskriminierung.
In welchen Rollen gilt der Schutz bei Diskriminierung?
Bei Benachteiligung bzw. Diskriminierung beschränkt sich der Schutz auf die Eigenschaft als Dienstherr einer im Privathaushalt tätigen Person gemäß Ziff. 1.2 oder als Vermieter gemäß Ziff. 1.4.
Welche Benachteiligungsgründe sind abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht für Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Schutz besteht unter anderem für Ansprüche mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer, für Ansprüche von Angestellten aus beruflicher Tätigkeit, für Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung sowie für Personenschäden wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches VII.