Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht Best Selection abgesichert – etwa in Kranken- und Altenpflege, Vereinen, Parteien oder Sportgruppen. Hier erfahren Sie, welche Tätigkeiten mitversichert sind und wo der Schutz endet.
24.1. Versicherter Umfang:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer auch verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Hierunter fällt zum Beispiel die Mitarbeit
- (1) in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit;
- (2) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
- (3) bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
24.2. Vorrang anderer Verträge:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
24.3. Nicht versichert:
Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von Tätigkeiten in Vorstandsämtern von Vereinen oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich freiwillig und unentgeltlich sozial engagieren – zum Beispiel in der Pflege, in einem Verein, einer Partei oder einer Sportgruppe – ist Ihre gesetzliche Haftpflicht daraus grundsätzlich mitversichert. Besteht bereits ein anderer Haftpflichtvertrag für diese Tätigkeit, greift dieser vorrangig. Tätigkeiten in Vorstandsämtern sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist mein ehrenamtliches Engagement mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer auch verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements.
Welche Tätigkeiten fallen darunter?
Zum Beispiel die Mitarbeit in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden sowie bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Was gilt, wenn ich schon anderweitig versichert bin?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Sind Vorstandsämter mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von Tätigkeiten in Vorstandsämtern von Vereinen oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen.
Dokumentversion: 2018.07