Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht Best Selection schützt bei Schäden aus elektronischem Datenaustausch und Internetnutzung – etwa durch Computer-Viren, Datenveränderung oder gestörten Datenzugang bei Dritten. Der Beitrag zeigt eingeschlossene Leistungen, Versicherungssummen und die konkreten Ausschlüsse.
17.1. Eingeschlossene Haftpflicht:
Eingeschlossen ist insoweit abweichend von Ziff. 7.15 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträgers, soweit es sich handelt um:
- (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
17.2. Versicherungssummen und Höchstersatzleistung:
Abweichend von Ziff. 6.2 AHB stellt die im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen festgesetzte Versicherungssumme zugleich die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall dar.
Ist eine Versicherungssumme von EUR 50.000.000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal) vereinbart, beträgt die Ersatzleistung für Schäden aus elektronischem Datenaustausch / Internetnutzung je Versicherungsfall jedoch höchstens EUR 20.000.000.
Die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das 4-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese:
- (1) auf derselben Ursache,
- (2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- (3) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln
beruhen.
Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
17.3. Ausgeschlossene Ansprüche:
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst:
- (1) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks)
- (2) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung kann einspringen, wenn durch Ihre Nutzung des Internets oder digitaler Daten – etwa beim Versenden per E-Mail oder über einen Datenträger – bei anderen ein Schaden entsteht, zum Beispiel durch versehentlich übertragene Viren oder fehlerhaft gespeicherte Daten. Für gezieltes, bewusstes Fehlverhalten wie Hackerangriffe oder das absichtliche Verbreiten von Schadsoftware besteht dagegen kein Schutz. Wie hoch die Leistung im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus dem Datenaustausch sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten, etwa durch Datenveränderung bei Dritten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme, durch Nichterfassung oder fehlerhafte Speicherung von Daten sowie durch die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Wie hoch ist die Ersatzleistung je Versicherungsfall?
Die im Versicherungsschein festgesetzte Versicherungssumme ist zugleich die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall. Ist eine pauschale Versicherungssumme von EUR 50.000.000 vereinbart, beträgt die Ersatzleistung für Schäden aus elektronischem Datenaustausch / Internetnutzung je Versicherungsfall höchstens EUR 20.000.000.
Gibt es eine Jahreshöchstgrenze für die Leistungen?
Ja. Die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das 4-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer bewusst herbeiführt: unbefugtes Eingreifen in fremde Datenverarbeitungssysteme (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), der Einsatz von Software zur Zerstörung oder Veränderung der Datenordnung (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde) sowie bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder sonstige bewusste Pflichtverletzungen.