Wer mit der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht Best Selection ein geliehenes, vollkaskoversichertes Fahrzeug beschädigt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die Vollkasko-Selbstbeteiligung sowie den Vermögensschaden aus der SFR-Rückstufung erstattet – jeweils bis zu EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, mit einem Selbstbehalt von EUR 100 pro Schadenereignis.
21.1. Beschädigung eines vollkaskoversicherten Kraftfahrzeugs:
Beschädigt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, besteht abweichend von Ziff. 3 Versicherungsschutz gemäß Ziff. 21.2 und 21.3.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Das Fahrzeug wurde dem Versicherten von einem Dritten unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
21.2. Erstattung der Selbstbeteiligung:
- Erstattet wird die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, maximal EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
- Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Vollkasko-Versicherers, dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
21.3. Erstattung bei Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes:
- Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung entstandene Vermögensschaden, maximal EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
- Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten drei Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kaskoversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeugversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Leihst du dir privat ein vollkaskoversichertes Auto von jemandem und verursachst damit einen Schaden, kann dieser Baustein einspringen. Er hilft bei zwei typischen Kosten: dem Selbstbehalt aus der Vollkasko des Fahrzeugs und dem finanziellen Nachteil, der dem Fahrzeugbesitzer durch die schlechtere Schadenfreiheitseinstufung entsteht. Wichtig ist, dass dir das Fahrzeug nur gelegentlich und ohne Bezahlung überlassen wurde – bei dauerhaft oder regelmäßig genutzten Fahrzeugen greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Für welche geliehenen Fahrzeuge gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für vollkaskoversicherte Kraftfahrzeuge, die dem Versicherten von einem Dritten unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen wurden. Kein Schutz besteht für Fahrzeuge, die zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Erstattet werden die Vollkasko-Selbstbeteiligung sowie der Vermögensschaden aus der SFR-Rückstufung, jeweils maximal EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Muss ich einen Eigenanteil tragen?
Ja. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Welcher Nachweis ist für die Erstattung der Selbstbeteiligung nötig?
Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Vollkasko-Versicherers, dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
Wie ist die Erstattung bei der Rückstufung begrenzt?
Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten drei Jahre begrenzt, wie sie sich aus den gültigen Tarifbestimmungen der Kaskoversicherung ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeugversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Dokumentversion: 2018.07