In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection folgendes für Vollkasko-Selbstbehalt und SFR-Rückstufung bei Schäden am geliehenen Kraftfahrzeug:
21.1. Beschädigt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, besteht abweichend von Ziff. 3 Versicherungsschutz gemäß Ziff. 21.2 und 21.3.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug dem Versicherten von einem Dritten unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen wurde. Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
21.2. Erstattet wird die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, maximal EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des VollkaskoVersicherers, dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
21.3. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung entstandene Vermögensschaden, maximal EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten drei Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kaskoversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeugversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird von uns jedoch nicht ersetzt.
Dokumentversion: 2018.07
21.1. Beschädigt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, besteht abweichend von Ziff. 3 Versicherungsschutz gemäß Ziff. 21.2 und 21.3.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug dem Versicherten von einem Dritten unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen wurde. Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
21.2. Erstattet wird die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, maximal EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des VollkaskoVersicherers, dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
21.3. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung entstandene Vermögensschaden, maximal EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten drei Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kaskoversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeugversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird von uns jedoch nicht ersetzt.
Dokumentversion: 2018.07