Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung deckt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection den Verlust privater und beruflicher Schlüssel ab – inklusive Codekarten, General- und Hauptschlüssel für Schließanlagen. Erstattet werden Kosten für neue Schlösser, Notschloss und Objektschutz bis zu 14 Tagen, mit einer Höchstleistung von EUR 200.000 je Versicherungsfall.
14.1. Verlust privater Schlüssel
14.1.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für:
- (1) Haus- und Wohnungstür (inkl. Garagen, Keller- und Nebenräume) zur Mietwohnung auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
- (2) fremde Räumlichkeiten,
- (3) fremde Möbel und Tresore,
- (4) fremde bewegliche Sachen,
- (5) die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit gemäß Ziff. 24,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Sofern notwendig und mit dem Versicherer abgesprochen, werden Bewachungskosten für Privatrisiken auch länger als 14 Tage übernommen.
Bei Sondereigentümern sind auch Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mitversichert, die wegen des Verlusts von Schlüsseln der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen die Versicherten erhoben werden. In diesen Fällen erstreckt sich die Ersatzpflicht nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers bzw. Mitversicherten am Gemeinschaftseigentum. Ausgeschlossen bleiben jedoch die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden).
14.1.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche:
- aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
- aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für den Verlust von Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge, die dem Versicherten zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit / Freiwilligenarbeit gemäß Ziff. 24 überlassen wurden.
14.1.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 200.000 je Versicherungsfall begrenzt.
14.2. Verlust beruflicher Schlüssel
14.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von beruflichen Schlüsseln (auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben) für:
- (1) fremde Räumlichkeiten auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage,
- (2) fremde Möbel und Tresore,
- (3) fremde bewegliche Sachen inkl. fremde Kraftfahrzeuge,
die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Codekarte festgestellt wurde.
14.2.2. Ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche:
- aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs),
- aus dem Verlust von Schlüsseln für motorisierte Luft- und Wasserfahrzeuge,
- der Verlust von Schlüsseln gemäß Ziff. 14.2.1, deren Verwahrung Gegenstand der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit eines Versicherten ist oder war (z. B. Hausverwaltung, Objektschutz oder Hausmeisterdienste),
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Versicherten oder dessen Arbeitgeber oder Dienstherren von Kunden oder sonstigen Dritten zur Durchführung der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit überlassen wurden (z. B. Pflege-, Zustell- oder Abfallentsorgungsdienste).
14.2.3. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 200.000 je Versicherungsfall begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren, der Ihnen rechtmäßig anvertraut war, kann Ersatz für ausgetauschte Schlösser und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen fällig werden. Dieser Schutz gilt sowohl für private als auch für berufliche Schlüssel, wobei jeweils eigene Bedingungen und Ausschlüsse zu beachten sind. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Verlust eines Schlüssels übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie ein Objektschutz bis zu 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust festgestellt wurde.
Wie hoch ist die Höchstleistung bei Schlüsselverlust?
Die Höchstleistung des Versicherers ist sowohl beim Verlust privater als auch beruflicher Schlüssel auf EUR 200.000 je Versicherungsfall begrenzt.
Sind Codekarten mitversichert?
Ja, mitversichert sind auch Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben.
Sind Folgeschäden durch einen Schlüsselverlust versichert?
Nein, ausgeschlossen bleiben Haftungsansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, zum Beispiel wegen eines Einbruchs.
Ist der Verlust von Autoschlüsseln abgedeckt?
Der Verlust von Schlüsseln für motorisierte Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für fremde Kraftfahrzeuge, die dem Versicherten zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit gemäß Ziff. 24 überlassen wurden. Bei beruflichen Schlüsseln sind fremde Kraftfahrzeuge eingeschlossen, mit den in Ziff. 14.2.2 genannten Ausnahmen.