In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung darf der Versicherer im Tarif Privathaftpflicht Best Selection die Prämie an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen – ab einer Abweichung von mindestens 3 Prozent, mit Kündigungsrecht bei Erhöhung und Weitergabe von Absenkungen an den Versicherungsnehmer.
Für die Prämienanpassung im Tarif Privathaftpflicht Best Selection gilt Folgendes:
31.1. Berechtigung zur Anpassung:
Abweichend von Ziff. 15 AHB ist der Versicherer berechtigt, seine Tarife für die Privathaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Damit soll das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder hergestellt werden. Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
31.2. Verminderung oder Erhöhung:
Sofern sich eine Anpassung nach Ziff. 31.1 ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Voraussetzung ist, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
31.3. Zeitpunkt des Wirksamwerdens:
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziff. 31.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
31.4. Mitteilung und Kündigungsrecht:
Die sich aus einer Anpassung nach Ziff. 31.1 ergebende Prämienerhöhung wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge in der Privathaftpflichtversicherung an die tatsächliche Entwicklung von Schäden und Kosten angleichen, damit Leistung und Gegenleistung wieder im vereinbarten Verhältnis stehen. Verändert sich die Berechnungsgrundlage um mindestens 3 Prozent, kann der Beitrag steigen oder sinken. Wird er niedriger, profitieren Sie davon. Steigt er, werden Sie vorab informiert und können den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Ab welcher Abweichung ist eine Prämienanpassung möglich?
Voraussetzung für eine Anpassung ist, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt.
Werden auch Prämiensenkungen an mich weitergegeben?
Ja. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
Wann wird eine Anpassung wirksam?
Die Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ist eine Ratenzahlung der Jahresprämie vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung kündigen, mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Wann werde ich über eine Erhöhung informiert?
Der Versicherer teilt eine Prämienerhöhung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit.
Dokumentversion: 2018.07