Die Janitos Versicherung leistet in der Private Haftpflichtversicherung auch bei Betankungsschäden an fremden, geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen, wenn diese durch einen falschen Kraftstoff entstehen – bis zu einer festgelegten Höchstsumme und mit vereinbartem Selbstbehalt.
Versichert sind Betankungsschäden am geliehenen Kraftfahrzeug:
Versichert ist abweichend von Ziff. 3 die Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen wegen Schäden, die an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Nicht versichert sind:
- Schäden an Fahrzeugen, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
Höchstleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren dürfen – etwa geliehen, gemietet oder aus Gefälligkeit überlassen – und Sie versehentlich den falschen Kraftstoff einfüllen, kann der dadurch entstehende Schaden über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Für Fahrzeuge, die Ihnen dauerhaft oder regelmäßig zur Verfügung stehen, gilt dieser Schutz jedoch nicht. Bitte beachten Sie die genannte Höchstsumme sowie den vereinbarten Eigenanteil je Schaden.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind bei Betankungsschäden mitversichert?
Versichert sind Schäden an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen, die durch Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Sind auch Fahrzeuge zum dauerhaften Gebrauch versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Ja. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.