In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection folgendes für Betankungsschäden am geliehenen Kraftfahrzeug:
Versichert ist abweichend von Ziff. 3 die Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen wegen Schäden, die an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Nicht versichert sind diese Schäden jedoch an Fahrzeugen, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Dokumentversion: 2018.07
Versichert ist abweichend von Ziff. 3 die Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen wegen Schäden, die an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Nicht versichert sind diese Schäden jedoch an Fahrzeugen, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 1.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Dokumentversion: 2018.07