In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection folgendes für Zusatzpaket Multi-Garantie:
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind gültig, sofern die Multi-Garantie gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart wurde und im Versicherungsschein aufgeführt ist.
35.1. Marktgarantie
(1) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Marktgarantie leistet Janitos auch für Privathaftpflichtrisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
* nicht eingeschlossen sind oder
* hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind,
jedoch über die Privathaftpflichtversicherung eines anderen Anbieters versichert oder mit höherem Sublimit versichert wären.
(2) Voraussetzungen für die Leistungen
Über einen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses
* allgemein und überregional zugänglichen Tarif zur Privathaftpflichtversicherung,
* der dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegt,
* besteht Versicherungsschutz.
Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
(3) Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Tarifs zur Privathaftpflichtversicherung, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich nach den bei Janitos vereinbarten Versicherungssummen für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese Versicherungssummen hinaus ist nicht möglich.
(4) Einschränkungen der Marktgarantie Die Marktgarantie gilt nicht für
* im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
* berufliche und gewerbliche Risiken,
* das Halten oder den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft, Luftoder Wasserfahrzeugen,
* Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
* Schäden im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten oder gentechnisch veränderten Organismen,
* Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen,
* Sachschäden durch Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen,
* Vorsatz,
* vertragliche Haftung,
* Eigenschäden,
* die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung hinaus,
* Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
* Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Privathaftpflichtvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
(5) Kündigung der Marktgarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Marktgarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Privathaftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
35.2.
Vorversicherergarantie
(1) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet Janitos auch für Privathaftpflichtrisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
* nicht eingeschlossen sind oder
* hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind,
jedoch über die Privathaftpflichtversicherung des unmittelbaren PrivathaftpflichtVorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren.
Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
(2) Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge, die
* mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
* maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei Janitos beendet wurden und
* denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
* deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
(3) Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach den bei der Janitos vereinbarten Versicherungssummen für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der Janitos vereinbarten Versicherungssummen hinaus ist nicht möglich.
(4) Einschränkungen der Vorversicherergarantie Die Vorversicherergarantie gilt nicht für
* im Ausland vorkommende Schadenereignisse
* berufliche und gewerbliche Risiken
* das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft, Luftoder Wasserfahrzeugen
* Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
* Schäden im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten oder gentechnisch veränderten Organismen,
* Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen,
* Sachschäden durch Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen,
* Vorsatz,
* Vertragliche Haftung,
* Eigenschäden,
* die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung hinaus,
* Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
* Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Privathaftpflichtvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
(5) Kündigung der Vorversicherergarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Privathaftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
35.3. Individualgarantie
(1) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungsschutz für Haftpflichtrisikoänderungen und neue Haftpflichtrisiken, ohne dass eine Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss.
(2) Voraussetzung für die Leistungen
Die Risikoänderungen und neuen Risiken sind im Rahmen der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien zur Janitos Haftpflichtversicherung versicherbar.
(3) Zeitlicher Umfang der Leistungen
Der Zeitraum der automatischen Mitversicherung beginnt mit dem Datum der Risikoänderung bzw. mit dem Eintritt des neuen Risikos. Sie gilt bis zur folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate.
(4) Ende der Leistungen
Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem Zeitpunkt die automatische Mitversicherung.
35.4. Leistungsverbesserungen
(1) Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Abweichend von Ziff. 6.2.2 gilt als Höchstentschädigung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(2) Schlüsselschäden
Abweichend von Ziff. 14.1 und 14.2 gilt als Höchstentschädigung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(3) Fehlende Haftungsgrundlage
Abweichend von Ziff. 7.1 (1) gilt für Sachund Vermögensschäden nicht deliktfähiger Personen als Höchstentschädigung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(4) Kautionsstellung
Abweichend von Ziff. 5.1 gilt für Kautionsleistungen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als Höchstgrenze.
(5) Vormundschaftlicher Betreuer
Abweichend von Ziff. 25 (2) gilt auch dann Versicherungsschutz, wenn die jährliche entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung EUR 15.000 übersteigt.
(6) Neuwertentschädigung
Abweichend von Ziff. 28 sind Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art nicht ausgeschlossen.
35.5. Kündigung der Multi-Garantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Multi-Garantie (Ziff. 36.1 bis 36.4) durch schriftliche Erklärung kündigen.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Privathaftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentversion: 2018.07
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind gültig, sofern die Multi-Garantie gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart wurde und im Versicherungsschein aufgeführt ist.
35.1. Marktgarantie
(1) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Marktgarantie leistet Janitos auch für Privathaftpflichtrisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
* nicht eingeschlossen sind oder
* hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind,
jedoch über die Privathaftpflichtversicherung eines anderen Anbieters versichert oder mit höherem Sublimit versichert wären.
(2) Voraussetzungen für die Leistungen
Über einen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses
* allgemein und überregional zugänglichen Tarif zur Privathaftpflichtversicherung,
* der dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegt,
* besteht Versicherungsschutz.
Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
(3) Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Tarifs zur Privathaftpflichtversicherung, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich nach den bei Janitos vereinbarten Versicherungssummen für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese Versicherungssummen hinaus ist nicht möglich.
(4) Einschränkungen der Marktgarantie Die Marktgarantie gilt nicht für
* im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
* berufliche und gewerbliche Risiken,
* das Halten oder den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft, Luftoder Wasserfahrzeugen,
* Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
* Schäden im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten oder gentechnisch veränderten Organismen,
* Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen,
* Sachschäden durch Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen,
* Vorsatz,
* vertragliche Haftung,
* Eigenschäden,
* die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung hinaus,
* Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
* Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Privathaftpflichtvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
(5) Kündigung der Marktgarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Marktgarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Privathaftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
35.2.
Vorversicherergarantie
(1) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet Janitos auch für Privathaftpflichtrisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
* nicht eingeschlossen sind oder
* hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind,
jedoch über die Privathaftpflichtversicherung des unmittelbaren PrivathaftpflichtVorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren.
Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
(2) Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge, die
* mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
* maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei Janitos beendet wurden und
* denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
* deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
(3) Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach den bei der Janitos vereinbarten Versicherungssummen für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der Janitos vereinbarten Versicherungssummen hinaus ist nicht möglich.
(4) Einschränkungen der Vorversicherergarantie Die Vorversicherergarantie gilt nicht für
* im Ausland vorkommende Schadenereignisse
* berufliche und gewerbliche Risiken
* das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft, Luftoder Wasserfahrzeugen
* Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
* Schäden im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten oder gentechnisch veränderten Organismen,
* Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen,
* Sachschäden durch Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen,
* Vorsatz,
* Vertragliche Haftung,
* Eigenschäden,
* die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung hinaus,
* Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
* Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Privathaftpflichtvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
(5) Kündigung der Vorversicherergarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Privathaftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
35.3. Individualgarantie
(1) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungsschutz für Haftpflichtrisikoänderungen und neue Haftpflichtrisiken, ohne dass eine Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss.
(2) Voraussetzung für die Leistungen
Die Risikoänderungen und neuen Risiken sind im Rahmen der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien zur Janitos Haftpflichtversicherung versicherbar.
(3) Zeitlicher Umfang der Leistungen
Der Zeitraum der automatischen Mitversicherung beginnt mit dem Datum der Risikoänderung bzw. mit dem Eintritt des neuen Risikos. Sie gilt bis zur folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate.
(4) Ende der Leistungen
Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem Zeitpunkt die automatische Mitversicherung.
35.4. Leistungsverbesserungen
(1) Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Abweichend von Ziff. 6.2.2 gilt als Höchstentschädigung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(2) Schlüsselschäden
Abweichend von Ziff. 14.1 und 14.2 gilt als Höchstentschädigung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(3) Fehlende Haftungsgrundlage
Abweichend von Ziff. 7.1 (1) gilt für Sachund Vermögensschäden nicht deliktfähiger Personen als Höchstentschädigung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(4) Kautionsstellung
Abweichend von Ziff. 5.1 gilt für Kautionsleistungen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als Höchstgrenze.
(5) Vormundschaftlicher Betreuer
Abweichend von Ziff. 25 (2) gilt auch dann Versicherungsschutz, wenn die jährliche entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung EUR 15.000 übersteigt.
(6) Neuwertentschädigung
Abweichend von Ziff. 28 sind Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art nicht ausgeschlossen.
35.5. Kündigung der Multi-Garantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Multi-Garantie (Ziff. 36.1 bis 36.4) durch schriftliche Erklärung kündigen.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Privathaftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentversion: 2018.07