Muss in einem Versicherungsfall der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegt werden, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu 150.000 EUR bereit – erfahren Sie, wie Anrechnung und Rückzahlung geregelt sind.
Kautionsstellung im Tarif Privathaftpflicht Best Selection:
Hat der Versicherungsnehmer durch behördliche Anordnung bei einem Versicherungsfall eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von EUR 150.000 zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution:
- als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder
- verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Schadenfall von einer Behörde eine Sicherheitsleistung verlangt, kann der Versicherer den nötigen Betrag im Rahmen der genannten Grenze vorstrecken. Diese Vorleistung wird später mit der eigentlichen Schadenersatzzahlung verrechnet. Bleibt am Ende ein Überschuss oder wird das Geld für nicht versicherte Zwecke verwendet, muss der Versicherungsnehmer den entsprechenden Betrag zurückzahlen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe stellt der Versicherer eine Kaution bereit?
Der Versicherer stellt den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von EUR 150.000 zur Verfügung.
Wann kommt die Kautionsstellung zum Tragen?
Wenn der Versicherungsnehmer durch behördliche Anordnung bei einem Versicherungsfall eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen hat.
Was passiert mit dem gestellten Kautionsbetrag?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Wann muss der Versicherungsnehmer einen Betrag zurückzahlen?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.