Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung schließt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection Mietsachschäden an unbeweglichen und beweglichen Sachen ein – von gemieteten Wohnungen und Räumen bis zu geliehenem Inventar in Ferienunterkünften. Erfahren Sie, welche Schäden abgedeckt sind und welche Ausschlüsse gelten.
6.1. Schäden an unbeweglichen Sachen
6.1.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.1.2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- (1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- (2) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind;
- (3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- (4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.2. Schäden an beweglichen Sachen
6.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen geliehener, gemieteter, gepachteter oder geleaster beweglicher Sachen einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
6.2.2. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen von Inventar und Einrichtungsgegenständen in Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften (auch Schiffskabinen und Schlafwagen) einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 200.000 je Schadensfall.
6.2.3. Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch:
- (1) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen. Versichert sind jedoch Lehrmittel oder sonstige bewegliche Sachen, die dem Versicherten im Rahmen einer versicherten Ausbildung oder einer Tätigkeit gemäß Ziff. 8 geliehen oder zur Verfügung gestellt werden.
- (2) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- (3) Schäden durch das Abhandenkommen von Geld, Urkunden, Schmuck und Wertpapieren;
- (4) Schäden an Kraftfahrzeugen, Anhängern, sonstigen motorisierten Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Segelbooten über 20 qm Segelfläche.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie etwas gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben und dabei ein Schaden entsteht, kann dieser Schutz greifen. Das gilt sowohl für unbewegliche Sachen wie gemietete Wohnungen und Räume als auch für bewegliche Sachen wie geliehene Gegenstände oder das Inventar in Ferienunterkünften. Für einige Fälle – etwa Abnutzung, Verschleiß oder bestimmte Geräteschäden – bestehen jedoch Ausschlüsse. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer gemieteten Wohnung mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für Schäden an beweglichen Sachen?
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 200.000 je Schadensfall.
Sind Glasschäden am gemieteten Gebäude gedeckt?
Glasschäden sind ausgeschlossen, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Ist das Inventar in einer Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen von Inventar und Einrichtungsgegenständen in Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften (auch Schiffskabinen und Schlafwagen) einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß versichert?
Nein. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind sowohl bei unbeweglichen als auch bei beweglichen Sachen ausgeschlossen.