Wer im Rahmen von Schule, Studium oder eines Ferienjobs an Betriebspraktika oder fachpraktischem Unterricht teilnimmt, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht Best Selection mitversichert. Auch Schäden an geliehenen Lehrmitteln, Gebäuden und Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen abgedeckt.
Teilnahme an Praktika und Ferienjobs (Ziff. 8.1):
Mitversichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung/des Studiums an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität (z. B. Laborarbeiten). Gleiches gilt für Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs.
Schäden an geliehenen oder zur Verfügung gestellten Sachen (Ziff. 8.2):
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an:
- Gebäuden und Einrichtungen
- Lehrmitteln oder sonstigen beweglichen Sachen, die dem Versicherten im Rahmen der gemäß Ziff. 8.1 versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden
Der Umfang, die Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6.
Vorrang anderer Versicherungsverträge (Ziff. 8.3):
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung stellt als unverbindliche Lesehilfe klar: Schüler und Studenten sind bei Praktika, fachpraktischem Unterricht und Ferienjobs grundsätzlich mitversichert. Das gilt auch, wenn dabei Schäden an geliehenen Lehrmitteln oder an Gebäuden entstehen. Besteht jedoch bereits Schutz über einen anderen Haftpflichtvertrag, greift dieser vorrangig.
Häufige Fragen
Sind Betriebspraktika und fachpraktischer Unterricht mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung oder des Studiums an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität, zum Beispiel bei Laborarbeiten.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Ferienjobs?
Ja. Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs sind ebenfalls mitversichert.
Sind Schäden an geliehenen Lehrmitteln abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen sowie an Lehrmitteln oder sonstigen beweglichen Sachen, die dem Versicherten im Rahmen der versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden.
Was gilt, wenn eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, zum Beispiel einer Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Wonach richten sich Umfang und Höchstersatzleistung?
Der Umfang, die Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6.