Die Versehensklausel in der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sichert Ihren Versicherungsschutz auch dann, wenn eine Anzeige oder Obliegenheit versehentlich unterblieben oder fehlerhaft war – vorausgesetzt, das Versäumnis wird nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird.
Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer den Zuschlagsbeitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist.
Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die vorstehende Versehensklausel nicht berührt.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Die Versehensklausel schützt Sie davor, den Versicherungsschutz zu verlieren, wenn Ihnen bei einer Anzeige oder einer anderen Pflicht ein ehrliches Versehen unterläuft. Wichtig ist, dass Sie das Versäumnis, sobald Sie es bemerken, sofort nachholen und belegen können, dass es sich wirklich nur um ein Versehen gehandelt hat. Führt der versehentlich nicht angezeigte Umstand zu einem Zuschlagsbeitrag, ist dieser ab dem Eintritt des Umstands zu zahlen. Gesetzliche Verjährungsfristen und vereinbarte Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz bei einem Versehen bestehen?
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer eine Anzeige oder eine sonstige Obliegenheit versehentlich unterlässt oder fahrlässig unrichtig abgibt, besteht der Versicherungsschutz weiter – sofern nachgewiesen wird, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird.
Was muss ich tun, wenn ich das Versäumnis bemerke?
Sie müssen das Versäumnis nach dem Erkennen unverzüglich nachholen und nachweisen können, dass es nur auf einem Versehen beruht.
Was gilt, wenn der Umstand einen Zuschlagsbeitrag auslöst?
Betrifft die Anzeige einen Umstand, für den ein Zuschlagsbeitrag zu entrichten ist, hat der Versicherungsnehmer diesen Zuschlagsbeitrag ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem der Umstand eingetreten ist.
Beeinflusst die Versehensklausel die Verjährungsfrist oder das Kündigungsrecht?
Nein. Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht werden durch die Versehensklausel nicht berührt.