In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection folgendes für Tätigkeit als vormundschaftlicher Betreuer:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR
15.000 übersteigt.
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Dokumentversion: 2018.07
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR
15.000 übersteigt.
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Dokumentversion: 2018.07