Wer im Rahmen der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer oder Vormund tätig ist, findet hier den Versicherungsschutz für diese Aufgabe – inklusive der geltenden Grenze für die Aufwandsentschädigung und der Mitversicherung der betreuten Person.
Versicherte Tätigkeit:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Grenze der Aufwandsentschädigung:
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR 15.000 übersteigt.
Hinweis auf Ausschlüsse:
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Mitversicherung der betreuten Person:
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ehrenamtlich, also nicht beruflich, vom Vormundschaftsgericht als Betreuer oder Vormund eingesetzt sind, deckt die Privathaftpflicht Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dieser Aufgabe ab. Zusätzlich ist die betreute Person während der Betreuung mitversichert. Wichtig ist die Grenze bei der Aufwandsentschädigung sowie der Hinweis auf gesonderte Ausschlüsse für Vermögensschäden.
Häufige Fragen
Ist die Tätigkeit als vormundschaftlicher Betreuer mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Gibt es eine Grenze bei der Aufwandsentschädigung?
Ja. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR 15.000 übersteigt.
Ist auch die betreute Person mitversichert?
Ja. Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Gelten besondere Ausschlüsse?
Ja. Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).