In der Privathaftpflicht Best Selection der Janitos Versicherung verzichtet der Versicherer auf Wunsch bei neuwertigen Sachen auf den Abzug des altersbedingten Wertverlustes – unter bestimmten Voraussetzungen zu Anschaffungswert, Frist und Schadenumfang.
Im Tarif Privathaftpflicht Best Selection gilt für die Neuwertentschädigung folgendes:
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer bei der Entschädigung neuwertiger Sachen abweichend von der gesetzlichen Schadenersatzpflicht auf den Abzug des altersbedingten Wertverlustes seit dem Erstkauf der Neuware, sofern:
- (1) der Anschaffungswert der Sache EUR 3.000 nicht übersteigt und
- (2) der Schadenfall nicht mehr als ein Jahr nach dem Erstkauf eintritt und
- (3) die Sache irreparabel zerstört wurde bzw. die Beschädigung einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeutet.
Die Leistung des Versicherers wird maximal einmal je Versicherungsjahr erbracht.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art, sowie an Brillen und sonstigen optischen Gläsern.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Wird eine noch neuwertige Sache irreparabel zerstört, kann der Versicherer bei der Entschädigung auf Wunsch darauf verzichten, den Wertverlust durch das Alter der Sache abzuziehen. Damit soll der Ersatz näher am ursprünglichen Kaufwert liegen. Diese Regelung ist an bestimmte Bedingungen wie Anschaffungswert, Zeitraum seit dem Kauf und Art des Schadens geknüpft. Für einige Gegenstände gilt sie ausdrücklich nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Anschaffungswert gilt die Neuwertentschädigung?
Der Verzicht auf den Abzug des altersbedingten Wertverlustes gilt, sofern der Anschaffungswert der Sache EUR 3.000 nicht übersteigt.
Wie lange nach dem Kauf gilt die Regelung?
Der Schadenfall darf nicht mehr als ein Jahr nach dem Erstkauf der Neuware eintreten.
Wie oft wird die Leistung erbracht?
Die Leistung des Versicherers wird maximal einmal je Versicherungsjahr erbracht.
Welche Gegenstände sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art sowie an Brillen und sonstigen optischen Gläsern.
Muss der Schaden ein Totalschaden sein?
Ja, die Sache muss irreparabel zerstört worden sein bzw. die Beschädigung muss einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten.