In der Privathaftpflichtversicherung Best Selection der Janitos Versicherung gilt für den Verzicht auf Summenmaximierung eine Regelung, die abweichend von Ziff. 6.2 AHB festlegt, dass die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt werden.
Für den Verzicht auf Summenmaximierung gilt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection folgende Regelung:
Sofern in den Leistungsbeschreibungen dieser Bedingungen keine speziellen Regelungen getroffen wurden, werden abweichend von Ziff. 6.2 AHB die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf das 2fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sieht Ziff. 6.2 AHB vor, dass die gesamten Leistungen eines Versicherungsjahres begrenzt sind. In diesem Tarif wird darauf verzichtet, sofern die Leistungsbeschreibungen keine abweichende Sonderregelung enthalten. Das bedeutet als unverbindliche Lesehilfe: Die Leistungen für alle Schäden eines Jahres werden nicht auf das Doppelte der Versicherungssumme gedeckelt.
Häufige Fragen
Was besagt der Verzicht auf Summenmaximierung?
Die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres werden nicht auf das 2fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Von welcher Regelung wird hier abgewichen?
Es wird abweichend von Ziff. 6.2 AHB verfahren.
Gilt der Verzicht immer?
Er gilt, sofern in den Leistungsbeschreibungen dieser Bedingungen keine speziellen Regelungen getroffen wurden.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection der Privaten Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung.