Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung schließt im Tarif Privathaftpflicht Best Selection auch im Ausland eingetretene Versicherungsfälle ein – bei Inlandsrisiken, bei Aufenthalten im europäischen Ausland sowie bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland. Hier erfahren Sie, wie der Versicherungsschutz greift und wie die Leistungen in Euro erbracht werden.
4.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen:
- (1) die auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind;
- (2) die bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland eingetreten sind;
- (3) die bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland eingetreten sind.
4.2. Leistungen in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
4.3. Geltung der Bestimmungen:
Sofern an anderer Stelle dieser Bedingungen oder im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen in Ziff. 4.1 in Verbindung mit Ziff. 4.2 für alle über diesen Vertrag versicherten Schadenereignisse.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz endet nicht an der Landesgrenze: Auch Schäden, die im Ausland auftreten, können mitversichert sein. Das gilt für Fälle mit Inlandsbezug, für Aufenthalte im europäischen Ausland und für vorübergehende Aufenthalte im außereuropäischen Ausland. Ausgezahlt wird in Euro; erfolgt die Zahlung außerhalb der Euro-Zone, gilt die Leistung als erbracht, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut in der Europäischen Währungsunion angewiesen ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Ausland mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen, die auf eine versicherte Handlung bzw. ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sind, sowie Fälle bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland und bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland.
Gilt der Schutz auch außerhalb Europas?
Ja, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sind eingetretene Versicherungsfälle eingeschlossen.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Wann gilt eine Zahlung außerhalb der Euro-Zone als erfüllt?
Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dokumentversion: 2018.07