Wer über die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht Best Selection eine selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit absichern möchte, findet hier die Bedingungen: versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bis zu einem Gesamtjahresumsatz von EUR 15.000 – inklusive der Regelungen zu Ausschlüssen und mehrfacher Versicherung.
Versicherte nebenberufliche Tätigkeit:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von EUR 15.000.
Mitversichert sind hierbei auch Tätigkeiten in folgenden Situationen:
- bei vorliegender Arbeitslosigkeit
- während der Schulausbildung oder des Studiums
- als Hausfrau oder Hausmann
Leistungsfreiheit bei Umsatzüberschreitung:
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der jährliche Gesamtjahresumsatz aus dieser Tätigkeit EUR 15.000 übersteigt.
Nicht versicherte Tätigkeiten:
- handwerkliche Tätigkeiten
- medizinisch/heilende Tätigkeiten
- planende/bauleitende Tätigkeiten
- Tätigkeiten, bei denen Angestellte beschäftigt werden
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Versicherungsschutz aus anderem Vertrag:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer neben dem Alltag oder einer anderen Lebenssituation selbstständig etwas dazuverdient, kann für diese Tätigkeit über die Privathaftpflicht mitversichert sein – solange der Umsatz im festgelegten Rahmen bleibt und die Tätigkeit nicht zu den ausgenommenen Bereichen zählt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben und Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Umsatz ist die nebenberufliche Tätigkeit versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von EUR 15.000.
Was passiert, wenn der Umsatz EUR 15.000 übersteigt?
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der jährliche Gesamtjahresumsatz aus dieser Tätigkeit EUR 15.000 übersteigt.
Welche Tätigkeiten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind handwerkliche, medizinisch/heilende und planende/bauleitende Tätigkeiten oder wenn Angestellte beschäftigt werden.
Sind auch Tätigkeiten bei Arbeitslosigkeit oder während des Studiums mitversichert?
Ja, mitversichert sind auch Tätigkeiten bei vorliegender Arbeitslosigkeit, während der Schulausbildung oder des Studiums sowie als Hausfrau oder Hausmann.
Was gilt, wenn ich Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag habe?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Dokumentversion: 2018.07