Wer im Rahmen der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung als Arbeitnehmer tätig ist, ist im Tarif Privathaftpflicht Best Selection gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden aus betrieblich veranlassten Tätigkeiten abgesichert – mit klar geregelter Höchstleistung, Selbstbehalt und definierten Ausschlüssen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen:
- (1) Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeitskollegen;
- (2) Personen- und Sachschäden gegenüber sonstiger fremden Dritten (nicht Arbeitgeber)
und allen sich daraus ergebenen Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
Höchstleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 10.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Ausgeschlossen sind:
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Angestellter bei der Arbeit einen Schaden verursachen, springt dieser Baustein ein: Er umfasst Sachschäden gegenüber Arbeitgeber und Kollegen sowie Personen- und Sachschäden gegenüber sonstigen Dritten – jeweils bezogen auf Tätigkeiten, die durch Ihren Job und Arbeitsvertrag veranlasst sind. Für die Leistung gelten eine Obergrenze und ein Eigenanteil pro Schaden. Gibt es für denselben Fall bereits einen anderen Vertrag, hat dieser Vorrang. Bestimmte Regressansprüche sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei der Tätigkeit als Arbeitnehmer versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeitskollegen sowie Personen- und Sachschäden gegenüber sonstigen fremden Dritten (nicht Arbeitgeber) – einschließlich aller daraus entstehenden Vermögensschäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 10.000 je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Ja, der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Was gilt, wenn bereits ein anderer Vertrag besteht?
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Dokumentversion: 2018.07