Die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung deckt im Tarif Privathaftpflicht BASIC auch Schäden ab, die im Ausland eintreten – im europäischen Ausland zeitlich unbegrenzt und im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu drei Jahren. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie die Leistung in Euro erfolgt.
4.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen,
- (1) die auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind,
- (2) die bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland eingetreten sind,
- (3) die bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu drei Jahren im außereuropäischen Ausland eingetreten sind.
4.2. Leistungen des Versicherers:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
4.3. Geltungsbereich:
Sofern an anderer Stelle dieser Bedingungen oder im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen in Ziff. 4.1 in Verbindung mit Ziff. 4.2 für alle über diesen Vertrag versicherten Schadenereignisse.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur zu Hause, sondern auch bei Schäden, die während eines Auslandsaufenthalts entstehen. Innerhalb Europas besteht der Schutz für Aufenthalte im Ausland, außerhalb Europas für vorübergehende Aufenthalte von bis zu drei Jahren. Zahlungen leistet der Versicherer grundsätzlich in Euro.
Häufige Fragen
Sind Schäden im europäischen Ausland mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Versicherungsfällen, die bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland eingetreten sind.
Wie lange gilt der Schutz im außereuropäischen Ausland?
Der Schutz gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu drei Jahren im außereuropäischen Ausland.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Für welche Schadenereignisse gelten diese Bestimmungen?
Sofern an anderer Stelle der Bedingungen oder im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen für alle über diesen Vertrag versicherten Schadenereignisse.