In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht BASIC folgendes für Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht / Ferienjobs:
8.1. Mitversichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung/des Studiums an einer Fach, Gesamtbzw. Hochschule oder Universität (z. B. Laborarbeiten). Gleiches gilt für Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs.
8.2. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen sowie wegen Schäden an Lehrmitteln, die dem Versicherten im Rahmen der gemäß Ziff. 8.1 versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden.
Der Umfang, die Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6 . Für Lehrmittel finden die Bestimmungen der Ziff.
6.2 entsprechende Anwendung.
8.3.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Dokumentversion: 2018.07
8.1. Mitversichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung/des Studiums an einer Fach, Gesamtbzw. Hochschule oder Universität (z. B. Laborarbeiten). Gleiches gilt für Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs.
8.2. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen sowie wegen Schäden an Lehrmitteln, die dem Versicherten im Rahmen der gemäß Ziff. 8.1 versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden.
Der Umfang, die Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6 . Für Lehrmittel finden die Bestimmungen der Ziff.
6.2 entsprechende Anwendung.
8.3.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Dokumentversion: 2018.07