Wer in der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht BASIC abgesichert ist, genießt Schutz bei Betriebspraktika, fachpraktischem Unterricht und Ferienjobs von Schülern und Studenten – inklusive Schäden an geliehenen Gebäuden, Einrichtungen und Lehrmitteln.
Mitversicherte Tätigkeiten (Ziff. 8.1):
- Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung/des Studiums an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität (z. B. Laborarbeiten).
- Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs.
Schäden an geliehenen Sachen (Ziff. 8.2):
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen sowie wegen Schäden an Lehrmitteln, die dem Versicherten im Rahmen der gemäß Ziff. 8.1 versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden.
Umfang und Grenzen der Leistungen:
Der Umfang, die Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6. Für Lehrmittel finden die Bestimmungen der Ziff. 6.2 entsprechende Anwendung.
Subsidiarität (Ziff. 8.3):
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Schutz auf typische Ausbildungssituationen: Praktika, fachpraktischer Unterricht und Ferienjobs von Schülern und Studenten sind eingeschlossen. Auch wenn dabei geliehene Gebäude, Einrichtungen oder Lehrmittel beschädigt werden, kann Versicherungsschutz bestehen. Der genaue Leistungsumfang folgt den allgemeinen Bestimmungen des Tarifs. Besteht ein anderer passender Haftpflichtschutz, greift dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Sind Praktika im Rahmen der Ausbildung mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die Teilnahme an Betriebspraktika oder am fachpraktischen Unterricht im Rahmen der Schulausbildung oder des Studiums an einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität, zum Beispiel bei Laborarbeiten.
Gilt der Schutz auch für Ferienjobs?
Ja. Tätigkeiten von Schülern und Studenten im Rahmen eines Ferienjobs sind mitversichert.
Sind Schäden an geliehenen Lehrmitteln abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen sowie an Lehrmitteln, die dem Versicherten im Rahmen der versicherten Tätigkeiten geliehen oder zur Verfügung gestellt werden. Für Lehrmittel gelten die Bestimmungen der Ziff. 6.2 entsprechend.
Was gilt, wenn ein anderer Haftpflichtvertrag besteht?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, zum Beispiel einer Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Wonach richtet sich der Leistungsumfang?
Umfang, Höchstersatzleistung, Selbstbeteiligung sowie die Begrenzung (Ausschlüsse) der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziff. 6.