Wer im europäischen Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, erhält über die Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht BASIC den erforderlichen Betrag bis zu 50.000 EUR vorgestreckt – anrechenbar auf spätere Schadenersatzzahlungen.
Hat der Versicherungsnehmer durch behördliche Anordnung bei einem Versicherungsfall im europäischen Ausland eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von EUR 50.000 zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Rückzahlung des Differenzbetrags: Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution:
- als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder
- verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es im europäischen Ausland zu einem Haftpflichtfall und verlangt eine Behörde eine Kaution, muss der Versicherungsnehmer das Geld nicht selbst aufbringen. Der Versicherer legt den Betrag bis zur genannten Höhe aus. Wird der Betrag später ganz oder teilweise nicht als Schadenersatz benötigt, muss der zu viel gezahlte Teil zurückerstattet werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird die Kaution gestellt?
Der Versicherer stellt den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von EUR 50.000 zur Verfügung.
Wo gilt die Kautionsstellung?
Sie gilt bei einem Versicherungsfall im europäischen Ausland, wenn durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen ist.
Wird die Kaution mit dem Schadenersatz verrechnet?
Ja. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Wann muss ich einen Betrag zurückzahlen?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder wenn sie verfallen ist.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2018.07