In der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Privathaftpflicht BASIC die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer oder Vormund für die zu betreuende Person mitversichert – mit klarer Grenze bei der Aufwandsentschädigung.
Tätigkeit als vormundschaftlicher Betreuer im Tarif Privathaftpflicht BASIC:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR 6.000 übersteigt.
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).
Was bedeutet das konkret?
Wer ehrenamtlich als vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer oder Vormund für eine andere Person eingesetzt ist, kann für Schäden im Rahmen dieser Aufgabe über den Tarif abgesichert sein. Diese Lesehilfe ist unverbindlich – maßgeblich sind allein die Angaben oben und die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Betreuertätigkeit ist mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter nicht beruflicher Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Gibt es eine Grenze bei der Aufwandsentschädigung?
Ja. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung der Tätigkeit EUR 6.000 übersteigt.
Ist auch die berufliche Betreuung mitversichert?
Versichert ist die Tätigkeit als nicht beruflicher Betreuer/Vormund.
Was gilt für Vermögensschäden?
Auf die Ausschlüsse der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden (BBRV) wird besonders hingewiesen (Ziff. 2 BBRV).