Wer sich ehrenamtlich engagiert oder unentgeltliche Freiwilligenarbeit leistet, ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Privathaftpflicht BASIC gesetzlich haftpflichtversichert – etwa in der Kranken- und Altenpflege, in Vereinen oder in Sportvereinigungen. Welche Tätigkeiten dazugehören und welche Ehrenämter ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.
Umfang des Versicherungsschutzes:
19.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Hierunter fällt zum Beispiel die Mitarbeit:
- (1) in der Kranken- und Altenpflege; der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit;
- (2) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden;
- (3) bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
19.2. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Nicht versicherte Gefahren:
19.3. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von:
- (1) verantwortlichen Tätigkeiten in Vereinen oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen;
- (2) öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr;
- (3) wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter wie z. B. als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV, beruflicher Betreuer nach § 1897 (6) BGB.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich freiwillig und unentgeltlich für die Gemeinschaft einsetzen – etwa in der Pflege, in Ihrem Verein, in einer Partei oder in einer Sportgruppe – und dabei jemandem einen Schaden zufügen, kann dieser Schutz greifen. Besteht für Ihr Engagement bereits eine andere Haftpflichtversicherung, etwa über den Verein oder den Betrieb, geht diese vor. Für bestimmte verantwortliche Positionen sowie für öffentliche und beruflich geprägte Ehrenämter gilt der Schutz allerdings nicht.
Häufige Fragen
Ist mein ehrenamtliches Engagement mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements, zum Beispiel in der Kranken- und Altenpflege, in Vereinen, Parteien und Interessenverbänden oder bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen und bei Pfadfindern.
Was gilt, wenn für meine Tätigkeit bereits eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, zum Beispiel aus einer Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Sind öffentliche oder hoheitliche Ehrenämter mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Gefahren aus öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie zum Beispiel als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern oder Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr.
Gilt der Schutz auch für verantwortliche Vereinstätigkeiten?
Nein. Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von verantwortlichen Tätigkeiten in Vereinen oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen.
Sind Ehrenämter mit beruflichem Charakter abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter wie zum Beispiel als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach § 40 SGB IV oder beruflicher Betreuer nach § 1897 (6) BGB.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2018.07