In der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung kann die Prämie im Tarif Privathaftpflicht BASIC an die Schaden- und Kostenentwicklung angepasst werden – erst ab einer Abweichung von mindestens 3 Prozent, mit klaren Regeln zu Erhöhung, Absenkung, Wirksamwerden und Kündigungsrecht.
Anpassung an die Schaden- und Kostenentwicklung (21.1):
Abweichend von Ziff. 15 AHB ist der Versicherer berechtigt, seine Tarife für die Privathaftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen.
Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Verminderung oder Erhöhung (21.2):
Sofern sich eine Anpassung nach Ziff. 21.1 ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein.
- Voraussetzung ist, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt.
- Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
Wirksamwerden der Änderung (21.3):
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziff. 21.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Mitteilung und Kündigungsrecht (21.4):
Die sich aus einer Anpassung nach Ziff. 21.1 ergebende Prämienerhöhung wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge Ihrer Privathaftpflicht an die Entwicklung von Schäden und Kosten anpassen, damit Beitrag und Versicherungsschutz weiterhin zusammenpassen. Eine Anpassung – nach oben oder nach unten – erfolgt jedoch nur, wenn die Abweichung mindestens 3 Prozent beträgt. Sinken die Beiträge, wird die Absenkung an Sie weitergegeben. Vor einer Erhöhung werden Sie rechtzeitig informiert und haben ein Kündigungsrecht. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe darf die Prämie angepasst werden?
Eine Anpassung setzt voraus, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt.
Kann die Prämie auch gesenkt werden?
Ja. Mit einer Anpassung kann eine Verminderung oder eine Erhöhung verbunden sein. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
Wann wird eine Änderung der Prämie wirksam?
Die Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Bei Ratenzahlung der Jahresprämie gilt die jeweilige Hauptfälligkeit als Zeitpunkt.
Werde ich über eine Prämienerhöhung informiert?
Ja. Der Versicherer teilt eine Prämienerhöhung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung kündigen, frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2018.07