In der Privaten Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ersetzt der Tarif Privathaftpflicht BASIC auf Wunsch auch Schäden ohne gesetzliche Haftungsgrundlage – etwa durch nicht deliktfähige Kinder oder bei Gefälligkeitsschäden, jeweils bis 25.000 EUR mit 200 EUR Selbstbehalt.
7.1. Ersatz ohne gesetzliche Haftungsgrundlage
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers ersetzt der Versicherer Schadenersatzansprüche auch dann, wenn eine Haftung oder Schadenersatzverpflichtung aufgrund Gesetzes oder rechtskräftigen Urteils der Höhe oder dem Grunde nach nicht gegeben ist. Der Umfang der Leistungen beschränkt sich auf die in (1) und (2) beschriebenen Schadenfälle und Höchstersatzleistungen.
(1) Nicht deliktfähige Kinder und Ehepartner/Partner
Schadenfälle, für die eine minderjährige versicherte Person, der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner oder der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 827 BGB oder § 828 BGB nicht verantwortlich ist (zum Beispiel Schäden durch Demenzkranke oder Kinder unter 7 Jahre).
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (zum Beispiel Aufsichtspflichtige) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
- Höchstersatzleistung je Schadenereignis: EUR 25.000
- Selbstbehalt des Versicherungsnehmers je Schadenereignis: EUR 200
(2) Gefälligkeitsschäden
Schadenfälle, die vom Versicherten im Rahmen einer unentgeltlichen und aus Gefälligkeit erbrachten Hilfeleistung verursacht werden.
Berufliche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Höchstersatzleistung je Schadenereignis: EUR 25.000
- Selbstbehalt des Versicherungsnehmers je Schadenereignis: EUR 200
7.2. Nachrangigkeit der Leistungen (Subsidiarität)
Die Leistungen gemäß Ziff. 7.1 werden nachrangig erbracht, das heißt: Sie werden nur erbracht, soweit kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger oder private Versicherung) leistungspflichtig ist.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise zahlt eine Haftpflicht nur, wenn man rechtlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dieser Baustein ermöglicht es, auf Wunsch auch dann eine Leistung zu erhalten, wenn eine solche gesetzliche Verpflichtung fehlt – zum Beispiel bei Schäden durch sehr kleine Kinder oder bei einer Hilfe aus reiner Gefälligkeit. Für diese Fälle gelten eine Höchstgrenze und ein Selbstbehalt, und die Leistung greift nur, wenn kein anderer Versicherer zuständig ist.
Häufige Fragen
Wird auch gezahlt, wenn keine gesetzliche Haftung besteht?
Ja. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers ersetzt der Versicherer Schadenersatzansprüche auch dann, wenn eine Haftung oder Schadenersatzverpflichtung aufgrund Gesetzes oder rechtskräftigen Urteils der Höhe oder dem Grunde nach nicht gegeben ist – begrenzt auf die beschriebenen Schadenfälle und Höchstersatzleistungen.
Wie hoch ist die Leistung bei fehlender Haftungsgrundlage?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenereignis EUR 25.000. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 200 selbst.
Sind Schäden durch Kinder unter 7 Jahren abgedeckt?
Ja. Erfasst sind Schadenfälle, für die eine minderjährige versicherte Person nicht verantwortlich ist (zum Beispiel Kinder unter 7 Jahre oder Demenzkranke) gemäß § 827 BGB oder § 828 BGB. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche gegen schadenersatzpflichtige Dritte wie Aufsichtspflichtige vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Sind Gefälligkeitsschäden mitversichert?
Ja, für Schadenfälle, die vom Versicherten im Rahmen einer unentgeltlichen und aus Gefälligkeit erbrachten Hilfeleistung verursacht werden. Berufliche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt Janitos auch, wenn ein anderer Versicherer zuständig ist?
Nein. Die Leistungen werden nachrangig (subsidiär) erbracht. Sie werden nur erbracht, soweit kein anderer Versicherer, zum Beispiel ein Sozialversicherungsträger oder eine private Versicherung, leistungspflichtig ist.
Dokumentversion: 2018.07