In der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sichert die Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen ab, dass bei nachteiligen Abweichungen auf Wunsch nach den empfohlenen Bedingungen reguliert wird – inklusive klarer Regelung für den Fall eines Versichererwechsels.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen:
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) oder Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Darüber hinaus garantiert die Janitos Versicherung AG, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ in der Version vom 24.08.2015 voll erfüllen.
Regelung bei einem Versichererwechsel:
Tritt nach einem Wechsel des Versicherers der Privathaftpflichtversicherung ein Schadenereignis ein, dessen genauen Zeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Versicherungsschein) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Was bedeutet das konkret?
Sollten die Bedingungen Ihres Vertrags in einem Punkt schlechter sein als die vom GDV empfohlenen Musterbedingungen, können Sie verlangen, dass Ihr Schaden nach den besseren Musterbedingungen behandelt wird. Zusätzlich wird zugesichert, dass die Leistungen die anerkannten Mindeststandards erfüllen. Wechseln Sie den Versicherer und ist der genaue Zeitpunkt eines Schadens nicht feststellbar, kümmert sich der Versicherer um die Regulierung, wenn die Schadenmeldung während der Laufzeit bei ihm eingeht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn meine Bedingungen schlechter sind als die GDV-Empfehlungen?
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen GDV-Bedingungen reguliert.
Welche Mindeststandards werden garantiert?
Die Janitos Versicherung AG garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ in der Version vom 24.08.2015 voll erfüllen.
Was gilt bei einem Schaden nach einem Versichererwechsel?
Kann der genaue Zeitpunkt eines Schadenereignisses auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden, tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in ihre Vertragslaufzeit gemäß Versicherungsschein fällt.
Was gilt, wenn der Schaden bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde?
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.