In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht BASIC folgendes für Mietsachschäden:
6.1. Schäden an unbeweglichen Sachen
6.1.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.1.2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) Schäden an Heizungs, Maschinen, Kesselund Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektround Gasgeräten. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind;
(3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.1.3. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 5.000.000.
6.2. Schäden an Inventar und Einrichtungen
6.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen von Inventar und Einrichtungsgegenständen in Ferienwohnungen, häusern, Hotelzimmern und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften (auch Schiffskabinen und Schlafwagen) einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.2.2. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 25.000. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 200 selbst.
6.2.3. Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch
(1) Schäden an Sachen, die dem Versicherten für mehr als drei Monate überlassen wurden,
(2) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung.
Dokumentversion: 2018.07
6.1. Schäden an unbeweglichen Sachen
6.1.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und Räumen in Gebäuden einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.1.2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
(1) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
(2) Schäden an Heizungs, Maschinen, Kesselund Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektround Gasgeräten. Der Ausschluss gilt nicht, sofern diese Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind;
(3) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
(4) Schäden infolge von Schimmelbildung.
6.1.3. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 5.000.000.
6.2. Schäden an Inventar und Einrichtungen
6.2.1. Eingeschlossen ist in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen von Inventar und Einrichtungsgegenständen in Ferienwohnungen, häusern, Hotelzimmern und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften (auch Schiffskabinen und Schlafwagen) einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
6.2.2. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr EUR 25.000. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 200 selbst.
6.2.3. Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch
(1) Schäden an Sachen, die dem Versicherten für mehr als drei Monate überlassen wurden,
(2) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung.
Dokumentversion: 2018.07