In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht BASIC folgendes für Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung:
17.1. Eingeschlossen ist insoweit abweichend von Ziff. 7.15 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per EMail oder mittels Datenträgers, soweit es sich handelt um
(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch ComputerViren und/oder andere Schadprogramme;
(2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
* sich daraus ergebender Personenund Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
* der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
17.2. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB stellt die im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen festgesetzte Versicherungssumme zugleich die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall dar. Ist eine Versicherungssumme von EUR 50.000.000 für PersonenSachund Vermögensschäden (pauschal) vereinbart, beträgt die Ersatzleistung für Schäden aus elektronischem Datenaustausch / Internetnutzung je Versicherungsfall jedoch höchstens EUR 20.000.000.
Die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das 4fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
(1) auf derselben Ursache,
(2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
(3) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln
beruhen.
Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
17.3. Für Vermögensschäden beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres abweichend von Ziff. 4 EUR 5.000.000, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in den USA, USTerritorien oder Kanada und nach USamerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden.
17.4. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
(1) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. HackerAttacken, Denial of Service Attacks)
(2) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. SoftwareViren, Trojanische Pferde);
(3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen OnlineTauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Dokumentversion: 2018.07
17.1. Eingeschlossen ist insoweit abweichend von Ziff. 7.15 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per EMail oder mittels Datenträgers, soweit es sich handelt um
(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch ComputerViren und/oder andere Schadprogramme;
(2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
* sich daraus ergebender Personenund Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
* der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
17.2. Abweichend von Ziff. 6.2 AHB stellt die im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen festgesetzte Versicherungssumme zugleich die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall dar. Ist eine Versicherungssumme von EUR 50.000.000 für PersonenSachund Vermögensschäden (pauschal) vereinbart, beträgt die Ersatzleistung für Schäden aus elektronischem Datenaustausch / Internetnutzung je Versicherungsfall jedoch höchstens EUR 20.000.000.
Die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das 4fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
(1) auf derselben Ursache,
(2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
(3) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln
beruhen.
Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
17.3. Für Vermögensschäden beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres abweichend von Ziff. 4 EUR 5.000.000, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in den USA, USTerritorien oder Kanada und nach USamerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden.
17.4. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
(1) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. HackerAttacken, Denial of Service Attacks)
(2) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. SoftwareViren, Trojanische Pferde);
(3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen OnlineTauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Dokumentversion: 2018.07